Was ist eine Meldebescheinigung?

Eine Meldebescheinigung ist eine von der Meldebehörde gesiegelte und unterschriebene Bescheinigung über die im Melderegister gespeicherten Angaben einer aktuell gemeldeten Person in Deutschland.

Wer kann eine Meldebescheinigung beantragen?

Jede(r) Bürger:innen, die unter der angegebenen Wohnanschrift bei der Meldebehörde nach § 17 Anmeldung (1) des Bundesmeldegesetzes angemeldet/registriert sind und das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Was beinhaltet eine einfache Meldebescheinigung?

Eine einfache Meldebescheinigung beinhaltet folgende Angaben:

  • Familienname, Vorname, frühere Namen, gebräuchlicher Vorname (Rufname), Ordens- und Künstlername
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort, bei Geburt im Ausland auch der Staat
  • Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
Welche Angaben können auf einer erweiterten Meldebescheinigung aufgeführt werden?
  • Frühere Namen
  • Ordensname, Künstlername
  • Geburtsort, ggf. Geburtsstaat
  • Geschlecht
  • Derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft
  • Familienstand
  • Frühere Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung mit Ein- und Auszugsdatum
  • Ehegatten oder Lebenspartner
  • Minderjährige Kinder
  • Gesetzliche Vertreter
  • Personaldokumente
  • Lebensnachweis

Geben Sie am besten bei der Meldebehörde oder falls Sie uns beauftragen, immer den Verwendungszweck an, damit die Meldebehörde weiß, wofür Sie die Meldebescheinigung benötigen und ggf. welche der Angaben für Ihren Verwendungszweck wichtig sein könnten.

Wozu wird eine Meldebescheinigung benötigt?

Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen, beispielsweise für:

  • Eheschließung
  • Arbeitgeber
  • Konsulat
  • Zulassungsstelle
  • Bank
  • Rentenversicherung
  • GEZ
Wofür benötige ich eine einfache und wofür eine erweiterte Meldebescheinigung?

Meistens reicht eine einfache Meldebescheinigung aus. In anderen Angelegenheiten, wie beispielsweise einer Eheschließung, benötigt das Standesamt eine erweiterte Meldebescheinigung mit Familienstand. Bei einer Passerneuerung eines ausländischen Ausweisdokumentes benötigt das Konsulat eine erweiterte Meldebescheinigung mit der Staatsangehörigkeit. Die GEZ könnte eine erweiterte Meldebescheinigung benötigen, um zu sehen, dass Sie ihre Nebenwohnung bereits abgemeldet haben, demnach müsste das Auszugsdatum aufgeführt werden.

Ist eine Antragstellung für eine andere Person möglich?

Die Antragstellung muss immer für die betroffene Person selbst erfolgen, außer man ist dazu berechtigt (eventuell durch eine Vollmacht oder einer Bestellung zum Betreuer). Bei eventuellen Rückfragen müssen wir eine Vollmacht und eine Ausweiskopie zum Unterschriftsabgleich (Ausweisnummern können geschwärzt werden) einholen, sollten Sie Auskünfte gegenüber Dritten einholen wollen (Datenschutz).

Wie schnell wird mein Antrag an meine Meldebehörde nach Bestellung auf meldebescheinigungen.de versendet?

In der Regel erhält die Meldebehörde Ihren Antrag von uns per Post (Standardbrief) innerhalb von 2-3 Werktagen nach der Bestellbestätigung. In einzelnen Fällen (vor allem bei Feiertagen und Brückentagen) kann es aber auch ein wenig länger dauern. Auf den Postversand sowie auf die Bearbeitungsdauer Ihrer Meldebehörde haben wir keinen Einfluss. Ein Sendungsnachweis (Einschreiben) über den Eingang liegt nicht vor, wir versenden Ihren Antrag per Standardbrief.

Ist es möglich, eine Meldebescheinigung per E-Mail zugeschickt zu bekommen?

Das ist aus Gründen des Datenschutzes nicht möglich. 

Ist es möglich eine Meldebescheinigung an eine abweichende Versandanschrift gesendet zu bekommen?

Eine abweichende Anschrift kann nicht angegeben werden. Die Meldebehörde antwortet Ihnen auf Ihre Meldeanschrift.

Ist es möglich meine Angaben nach dem Bestellvorgang zu ändern, falls ich beispielsweise die Hausnummer oder einen Rechtschreibfehler im Namen habe?

Sie erhalten nach dem Bestellabschluss eine Versand- und Rechnungs-E-Mail, wenn wir Ihre Bestellung bearbeitet haben. Wenn Sie die E-Mails erhalten haben, ist eine nachträgliche Änderung persönlicher Angaben nicht mehr möglich. Sollten Sie diese E-Mails noch nicht erhalten haben, schreiben Sie uns die Änderung auf kontakt@meldebescheinigungen.de und wir prüfen, ob wir Ihr Anliegen noch bearbeiten können. Hierzu verweisen wir auch auf Punkt 2.5 und 4.2 in unseren AGB.

Wieso stelle ich einen Antrag und wofür steht meldebescheinigungen.de?

Wir agieren als ein Antragsservice für Bürger:innen, die Schwierigkeiten auf den Behördenseiten haben, sich zurecht zu finden oder auch aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung, um bei der Meldebehörde eine Meldebescheinigung in Auftrag zu geben.

Auf vielen Websiten der Meldebehörden kleinerer Gemeinden ist es nicht ersichtlich, wie man eine Meldebescheinigung beantragen kann. Für eine Person, die beispielsweise nicht die deutsche Sprache beherrscht und keine Hilfsperson hat, ist es sehr schwierig und dafür steht/ist unter anderem unser Service. Wir leiten Ihren Antrag auf eine Meldebescheinigung postalisch (Standardbrief) an Ihre Meldebehörde weiter. Die Meldebehörde teilt Ihnen dann postalisch mit, was genau dafür zu tun ist, dass Sie eine Meldebescheinigung erhalten. Wir können dabei keine Gewährleistung zu der Bearbeitungszeit der Meldebehörde tragen. In vielen Gemeinden/Städten wird aber auch direkt eine Meldebescheinigung ausgestellt und der Gebührenbescheid beigefügt. Bitte beachten Sie daher, dass zu unserem Service die Gebühren der Meldebehörde, sofern welche anfallen, noch hinzukommen. Stellen Sie daher bitte keinen Antrag, wenn Sie sich dem nicht bewusst sind, dass Sie nicht von uns, sondern nur von Ihrer Meldebehörde eine Meldebescheinigung erhalten.

Kommen die Gebühren für eine Meldebescheinigung zu unserem Service noch dazu?

Wir weisen auf unserer Website neben den Gebühren der Dienstleistungen mit einem (*) Sternchen daraufhin, dass Sie die untenstehenden Bedingungen lesen. Die Gebühren der Meldebescheinigung kommen zu unserem Service noch hinzu.

Haben wir Einfluss auf die Bearbeitung der Meldebehörde?

Wir geben bereits in unserem Impressum an, dass wir keine staatliche Organisation sind. Wir agieren eigenständig und unabhängig, daher kennen uns eventuell einige Meldebehörden auch nicht. Wir sind ausschließlich für Sie, sprich die Bürger:innen tätig.

Wie gehen Sie vor, wenn sie noch nicht bei der Meldebehörde angemeldet sind?

In diesem Fall können Sie bei uns keine Bestellung abgeben.Nach dem Bundesmeldegesetz § 17 (1) hat sich „Wer eine Wohnung bezieht, innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.“Sprechen Sie daher bei der Meldebehörde mit Ihrem gültigen Ausweisdokument und einer von Ihrem Wohnungsgeber/Vermieter ausgestellten Wohnungsgeberbestätigung vor und melden Sie sich bei der Gemeinde/Stadt wohnhaft.